(25.1.2001) Vorfälligkeitsentschädigungen werden billiger. Bisher haben viele Banken eine zu hohe Entschädigung von Kreditnehmern verlangt, die ihr Hypothekendarlehen vorzeitig abgelöst oder nicht abgenommen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die in der Branche verbreitete Berechnungsgrundlage für unzulässig erklärt (Az.XI ZR 27/00). Je nach Darlehenssumme und Restlaufzeit fällt die Entschädigung für entgangene Zinsen jetzt um mehrere Tausend Mark niedriger aus als bisher. Das zu viel gezahlte Geld können sich betroffene Kreditnehmer in vielen Fällen zurückholen.
Die STIFTUNG WARENTEST bietet ein Excelprogramm, mit dem die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ermittelt und die Berechnungen einer Bank geprüft werden können. Außerdem läßt sich berechnen, ob die Umschuldung eines Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung überhaupt lohnenswert ist.
siehe auch:
| Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke |
| Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de. |
| Navigation ohne Frames: |
|