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Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin stellt Mietrechtsreform vor

(20.7.2000) Die Bundesregierung will das Mietrecht vereinfachen. Die Reform führt die Regelungen zum gemieteten Wohnraum aus mehreren Gesetzen wieder im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammen. Die Kündigungsfristen werden für Mieter verkürzt, umweltfreundliches Verhalten belohnt und Mietsteigerungen, da wo es nötig ist, gedämpft. Den Entwurf des Bundesjustizministeriums hat das Kabinett heute beschlossen.

Die Bundesjustizministerin: "Die Reform des Mietrechts ist bürgerfreundlich, denn sie führt die Dinge verständlich zusammen, die bisher für die Betroffenen unauffindbar verstreut und unübersichtlich gegliedert sind. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit. Wir gehen davon aus, dass wir so die Zahl der bislang rund 300.000 Mietprozesse im Jahr senken können. Wir schaffen zudem einen gerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen aller Seiten und berücksichtigen dabei die Erfordernisse des Wohnungs- und Arbeitsmarktes. Zugleich belohnen wir umweltfreundliches Verhalten von Mietern und Vermietern. Mit diesem wichtigen Reformschritt machen wir nun auch das Mietrecht fit für’s neue Jahrhundert. Damit stellt die Bundesregierung ihren Willen unter Beweis, notwendige grundlegende Änderungen vorzunehmen."

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Die Reformvorschläge gehen nun wie bei Kabinettsentwürfen üblich in den Bundesrat und abschliessend in den Bundestag.

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