Bundesjustizministerin
Däubler-Gmelin stellt Mietrechtsreform vor
(20.7.2000) Die Bundesregierung will das Mietrecht vereinfachen. Die Reform führt die
Regelungen zum gemieteten Wohnraum aus mehreren Gesetzen wieder im Bürgerlichen
Gesetzbuch zusammen. Die Kündigungsfristen werden für Mieter verkürzt,
umweltfreundliches Verhalten belohnt und Mietsteigerungen, da wo es nötig ist, gedämpft.
Den Entwurf des Bundesjustizministeriums hat das Kabinett heute beschlossen.
Die Bundesjustizministerin: "Die Reform des Mietrechts ist bürgerfreundlich, denn
sie führt die Dinge verständlich zusammen, die bisher für die Betroffenen unauffindbar
verstreut und unübersichtlich gegliedert sind. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit. Wir
gehen davon aus, dass wir so die Zahl der bislang rund 300.000 Mietprozesse im Jahr senken
können. Wir schaffen zudem einen gerechten Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen
aller Seiten und berücksichtigen dabei die Erfordernisse des Wohnungs- und
Arbeitsmarktes. Zugleich belohnen wir umweltfreundliches Verhalten von Mietern und
Vermietern. Mit diesem wichtigen Reformschritt machen wir nun auch das Mietrecht fit
fürs neue Jahrhundert. Damit stellt die Bundesregierung ihren Willen unter Beweis,
notwendige grundlegende Änderungen vorzunehmen."
Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:
Die Fristen, wie lange Mieter an ihren Mietvertrag gebunden sind,
werden verkürzt. Damit wird der Arbeitsplatzwechsel, aber auch der Umzug in ein Pflege-
oder Altersheim deutlich erleichtert. Die Fristen, die Vermieter ihren Mietern einräumen
müssen, bleiben unverändert, da eine Verkürzung für die Mieter ungleich härter wäre.
Konkret: Zunächst gelten weiter drei Monate als Frist für Mieter und Vermieter. Nach
fünf Jahren Mietdauer erhöht sich diese Frist auf ein halbes Jahr. Für die Mieter ist
dies künftig die Obergrenze. Die Vermieter müssen den Mietern nach acht Jahren neun
Monate, nach zehn Jahren Mietdauer zwölf Monate Zeit geben, sich nach einer neuen Wohnung
umzusehen.
Die prozentuale Grenze für Mieterhöhungen (sog. Kappungsgrenze) wird
von 30 auf 20 Prozent gesenkt. Damit helfen wir Familien mit kleinen Einkommen, die auf
preiswerte Wohnungen angewiesen sind. Selbstverständlich bleibt die ortsübliche
Vergleichsmiete als Obergrenze von dieser Absenkung unberührt.
Das Vergleichsmietensystem wird gestärkt. Neben dem seit Jahren
bewährten, von Gemeinden oder den Interessenvertretungen von Mietern und Vermietern
erstellten Mietspiegel kann künftig auch ein "qualifizierter Mietspiegel"
erstellt werden. Dieser muss nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erarbeitet
und von der Gemeinde und Interessenvertretern der Mieter und Vermieter anerkannt werden.
Dafür genießt er dann größere Akzeptanz bei Vermietern und Mietern, auch vor Gericht.
Eine Gemeinde kann sich statt eines Mietspiegels künftig auch für eine ständig
aktualisierte Mietdatenbank entscheiden. Eine Pflicht besteht aber auch künftig nicht,
weder zu einem Mietspiegel, noch zur Datenbank.
Die gestiegene Mobilität macht Zeitmietverträge für Mieter und
Vermieter immer interessanter. Deshalb werden die bisherigen komplizierten Regelungen
durch die Möglichkeit ersetzt, einen "echten" Zeitmietvertrag abzuschließen.
Dieser gibt beiden Parteien die größtmögliche Rechtssicherheit, denn das definitive
Vertragsende steht ohne Wenn und Aber fest.
Umweltbewusstes Verhalten wird belohnt. Betriebskosten müssen künftig
verbrauchsabhängig berechnet werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Das heißt, dass
Mieter nur bezahlen müssen, was sie selbst verbraucht haben. Ein niedrigerer Verbrauch
schont den Geldbeutel und die Umwelt. Anders erfasste Betriebskosten soll der Vermieter
nach der Wohnfläche umlegen und die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres
vorlegen. Damit werden die Betriebskosten insgesamt verständlicher. Auch umweltbewusste
Vorhaben der Vermieter werden belohnt: Künftig sind alle Modernisierungsmaßnahmen, die
nachweislich Energie einsparen, umlagefähig. Das galt bisher nur für die Heizenergie. An
umweltgerechtem, hochwertigem Wohnraum haben alle Interesse. Daher werden Modernisierungen
gefördert.
Die Reformvorschläge gehen nun wie bei Kabinettsentwürfen üblich in den Bundesrat
und abschliessend in den Bundestag.
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