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Gerangel um die Neuregelung der Eigenheimzulage (Stand: 14.7.2004)Eigenheimförderung, Fördersockelbetrag, Baukindergeld, Eigenheimzulagen, Neubau, Altbau, Neubauten, Altbauten

Am 10.4.2003Eigenheimförderung, Fördersockelbetrag, Baukindergeld, Eigenheimzulagen, Neubau, Altbau, Neubauten, Altbautenhat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat eine Einigung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz erzielt. Der Kompromiss sieht im Wesentlichen Änderungen im Unternehmenssteuerrecht vor, während insbesondere die im Beschluss des Bundestages vom 21. Februar 2003 vorgesehenen Maßnahmen zur Dienstwagensteuer und Eigenheimzulage vom Tisch sind - siehe Meldung vom 10.4.2003: Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Steuervergünstigungsabbaugesetz.
Zuvor (am 14.3.2003) hatte der Bundesrat dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen die Zustimmung verweigert. Er folgte damit entsprechenden Empfehlungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses - siehe Meldung vom 18.3.2003: Bundesrat lehnt Steuervergünstigungsabbaugesetz ab,

Gut zwei Monate später, am 26.6.2003, wird die Eigenheimzulage wieder in Frage gestellt: Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2004 sieht neben Einsparungen im öffentlichen Dienst, beim Erziehungsgeld und bei der Entfernungspauschale auch den Wegfall die Eigenheimzulage vor; eventuell soll sie durch "eine zielgerichtete Förderung" im Rahmen eines familiengerechtes Städtebau-Förderungsprogrammes ersetzt werden - siehe Meldung (never?) ending story: Eigenheimzulage soll mal wieder gekippt werden!. Einen Tag später, am 27.6., gibt es vom  Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen weitere Details - u.a., dass die Eigenheimzulage Ende 2003 auslaufen soll - siehe Meldung BMVBW: Eigenheimzulage soll Ende 2003 auslaufen. Am 13. August hat die Bundesregierung schließlich offiziell beschlossen, u.a. durch Wegfall von Eigenheimzulage und Wohnungsbauprämie für Neufälle den Bundeshaushalt 2004 zu stabilisieren Verfügung (siehe Meldung vom 14.8.2003).

Am 30.9.2003 haben die Ministerpräsidenten von Hessen und NRW Koch und Steinbrück verschiedene Vorschläge zum Subventionsabbau nach der "Rasenmähermethode" vorgeschlagen. Demnach würde die Eigenheimzulage von derzeit 2556 Euro im Jahr schrittweise auf 2250 Euro im Jahr 2006 gekürzt werden. Die Altbauförderung würde weiterhin die Hälfte betragen. Ebenso wie die Einkommensgrenzen nicht angetastet werden sollen (siehe auch Meldung vom 1.10.2003)

Anknüpfend an den Beschluss der Bundesregierung vom 13.8. hat der Bundestag am 17.10.2003 in einem Abstimmungsmarathon zahlreiche zentrale Vorhaben der Agenda 2010 beschlossen: die Reform des Arbeitsmarktes, das Vorziehen der Steuerreform, den Abbau von Subventionen und die Reform der Gemeindefinanzen. Bezüglich des Wohneigentums sind folgende Punkte relevant:

Vorerst - vermutlich nun bis Ende 2003 - gilt allerdings noch die alte Regelung! Demnach ist bzgl. der Berechtigung die Summe der Einkünfte für zwei Jahre maßgebend, nämlich das Erstjahr und das vorangegangene Jahr:

Gefördert werden 8 Jahre lang neu hergestellte Wohnungen mit einer jährlichen Grundzulage in Höhe von 2.556 Euro sowie Wohnungskäufe aus dem Bestand mit 1.278 Euro jährlich. Sind Kinder vorhanden, kommt noch die Kinderzulage von 767 Euro pro Kind und Jahr dazu.

In der Nacht vom 14. auf 15.12.2003 haben Bundesregierung und Opposition im Vermittlungsausschuss einen Kompromiss in Sachen Steuerreform gesucht und gefunden. In dem Zuge wurde u.a. die Eigenheimzulage um 30 Prozent gekürzt. Laut eines Dokumentes des Bundesfinanzministeriums mit dem Titel "Erste-Details-zu-den-beschlossenen-Steuerentlastungen-und-weiteren-Vermittlungsergebnissen" sehen die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses vom 14./15. Dezember 2003 bzgl. der Eigenheimzulage folgendermaßen aus:

Für ...

... gelten zukünftig folgende Regelungen:

Übrigens: Am 7.1.2004 hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zur Eigenheimzulage abzugeben (siehe Meldung vom 8.1.2004). Und am 25.3. 2004 hat Bundeskanzler Gerhard Schröder ein Jahr nach Verkündung seiner "Agenda 2010" in einer aktuellen Regierungserklärung mal wieder die Streichung der Eigenheimzulage angekündigt - siehe Meldung: never ending story: Bundeskanzler will Eigenheimzulage endgültig abschaffen.

Ab 14.7.2004 wurde ein Kabinettsentwurf zur endgültigen Abschaffung der Eigenheimzulage von der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Mit den daraus erwarteten Einnahmen bzw. Nicht-Ausgaben sollen die Investitionen in Forschung und Bildung erhöht werden. Allerdings ist so ein Gesetz im Bundesrat zustimmungspflichtig und die Union soll bereits ihr Veto angekündigt haben - siehe Meldung: Fällt die Eigenheimzulage endgültig?


zur Erinnerung die ursächliche Basis der aktuellen Diskussion: Am 21. Februar 2003 hatte das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) den Bundestag passiert. In seinem Artikel 14 werden die Änderung des Eigenheimzulagengesetzes geregelt - hier die prinzipiellen Fakten:

Anspruchsberechtigung

Förderzeitraum

Einkommensgrenzen

Höhe der Eigenheimzulage

siehe auch:

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


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