(31.1.2010)
"Die
neue Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau) ermöglicht
Bauvertragsparteien, die bei der Abwicklung einer Baumaßnahme auftretenden
Meinungsverschiedenheiten in einem auf das jeweilige Problem zugeschnittenen
Streitlösungsverfahren außergerichtlich beizulegen. Die deutsche Bauindustrie
begrüßt diesen ganzheitlichen Ansatz." Mit diesen Worten kommentierte am 29.1.
in Berlin der Vizepräsident Wirtschaft des Hauptverbandes der Deutschen
Bauindustrie Prof. Thomas Bauer die von der Deutschen Gesellschaft für Baurecht
(DGfB) und dem Deutschen Beton- und Bautechnik Verein (DBV) im Januar 2010
herausgegebene neue, eigene "Streitlösungsordnung für das Bauwesen (SL Bau)".
Neben der Schlichtung sind nach Auffassung von Bauer besonders
hervorzuheben die Regelungen zur Adjudikation*), mit denen die Parteien eine
rasche, vorläufig bindende Entscheidung von Streitigkeiten mit der Möglichkeit
der späteren
Bauer sieht die Streitlösungsordnung Bau als einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einem - im Idealfall im BGB - gesetzlich geregelten Adjudikationsverfahren und damit zu einer neuen Streitkultur in Deutschland. Ziel müsse sein, Konflikte möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen bzw. doch aufgetretene Konflikte vor einer möglichen Verhärtung der Verhandlungspositionen rasch und effizient zu lösen. Hier sei auch der Gesetzgeber gefragt. Bauer appelliert an alle am Bau Beteiligten - insbesondere auch die öffentliche Hand -, in den Bauverträgen verstärkt außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren zu vereinbaren. Langwierige, zermürbende Gerichtsprozesse sollten nur noch der Ausnahmefall sein.
Die Streitlösungsordnung Bau umfasst Regelungen zur Mediation, Schlichtung, Adjudikation und zum Schieds-gericht. Alle Streitlösungsverfahren können einzeln oder kombiniert zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Daneben werden den Parteien Mustervereinbarungen an die Hand gegeben und die bestehende Liste der Schiedsrichter durch Listen für Mediatoren, Schlichter und Adjudikatoren erweitert.
Weitere
Informationen zu SL Bau können per
E-Mail an Deutsche Gesellschaft für Baurecht
angefordert werden; die aktuelle Fassung kann zudem als
PDF-Dokument aufgerufen werden.
Übrigens: Wenn in diesem Kontext die Abkürzung "ADR" verwendet wird, dann ist damit "Alternative Dispute Resolution" gemeint - also die außergerichtliche Streitbeilegung.
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| Adjudikation (lateinisch) bedeutet im Völkerrecht die Zuerkennung eines von zwei oder mehr Staaten beanspruchten Gebietes durch ein internationales Gericht. Zivilrechtlich geht es z.B. um die Übertragung von Vermögensgegenständen durch einen Richter - z.B. bei der Teilung des Hausrats nach der Ehescheidung. | |
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