(28.12.2009)
Kunst
am Bau ist ein wichtiger Bestandteil der Bauherrenaufgabe des Bundes - und auch
privater Bauherren. Durch ihren engen Bezug zu Raum und Ort, Inhalt und Funktion
kann sie einen Bau unterstreichen oder auf ihn reagieren und damit einem
spezifischen Ort eine besondere Bedeutung verleihen.
Leitfaden Kunst am (Bundes)Bau
Die
Beteiligung bildender Künstlerinnen und Künstler bei Baumaßnahmen des Bundes
unterliegt entsprechenden Verfahrensregeln, die in der Richtlinie zur
Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Anhang K 7 beschrieben sind.
Ergänzend und konkretisierend wurde hierzu vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) der
Leitfaden Kunst am Bau entwickelt.
Im Rahmen von Werkstattgesprächen erörtern unterschiedliche Akteure aus Bildender Kunst und Architektur spezielle Themen aus dem Zusammenhang Kunst am Bau wie beispielsweise ...
Ein Sachverständigenkreis berät das BMVBS bei projektübergreifenden Grundsatzfragen. Zu den Grundsatzfragen gehören ...
"Kunst am Bau bei privaten Bauherren"
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Kunst am Bau ist kein Privileg öffentlicher Bauherrn. Zahlreiche Privatunternehmen widmen sich dieser Sparte der zeitgenössischen Kunst. Aus welchen Gründen geben sie Kunst am Bau in Auftrag? Unterscheidet sich ihr Vorgehen vom Bund? Wie wird die Auswahl getroffen? Wie wird die Kunst betreut? An wen richtet sich die Kunst und wie wird sie vermittelt? Antworten auf diese Fragen gibt die Studie "Kunst am Bau bei privaten Bauherren", die nun als BBSR-Online-Publikation 33 erschienen ist.
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