(27.12.2009)
Ab
1. Januar 2010 gilt eine neue Verordnung zur Regelung der Betriebs- und
Brandsicherheit von Öfen und Heizungsanlagen. Der Bundesverband des
Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - informiert über
Änderungen für Verbraucher.
|
|
Auch in Zukunft kommt der Schornsteinfeger, um Schornsteine und Feuerstätten wie bisher zu reinigen oder sicherheitstechnisch zu überprüfen. Welche Aufgaben er im Rahmen dieser Dienstleistung übernimmt und welche Gebühren anfallen, ist in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgeschrieben. Zu den Arbeiten zählt beispielsweise die Überwachung des Kohlenmonoxid-Gehalts und des einwandfreien Zustands der Abgaswege. Die genauen Inhalte der Verordnung und die damit verbundenen Pflichten konnten bislang je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Dies wird sich nun ändern. Um einen bundesweit einheitlichen Leistungsumfang zu garantieren, wurden die Länderverordnungen in eine Bundesverordnung zusammengeführt und deren Inhalte angeglichen. Die neue Bundes-Kehr- und Überprüfungsordnung bietet den Verbrauchern gleichzeitig mehr Transparenz bzw. eine Vergleichbarkeit der Dienstleistungen und Gebühren.
Was sich im Einzelnen für die Heizungsanlage vor Ort ändert, kann der Schornsteinfeger bei seinem nächsten Besuch erklären. Die Termine und Fristen für die Betreuung ab dem 1. Januar 2010 richten sich nach Alter und Art der Anlage sowie den verwendeten Brennstoffen.
siehe auch für zusätzliche Informationen:![]()
ausgewählte weitere Meldungen:
| Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke |
| Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de. |
| Navigation ohne Frames: |
|