(23.11.2009)
Vermieter
dürfen die Kosten für die Reinigung des Heizöltanks auf die Mieter umlegen. Auf
diese Entscheidung (Az. VIII ZR 221/08) des Bundesgerichtshofes (BGH) weist u.a.
auch die
Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. "Es ist gut, dass
der BGH hier nun für die notwendige Klarstellung gesorgt hat", kommentiert
Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.
Die Aufwendungen für die Öltankreinigung sind laut BGH keine Instandhaltungskosten, die allein vom Vermieter zu tragen sind. Die von Zeit zu Zeit anfallende Reinigung des Öltanks sei notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage aufrechtzuerhalten. Da diese Kosten laufend anfielen, seien sie als Betriebskosten zu definieren. "Die Betriebskostenverordnung ist an dieser Stelle eindeutig", sagte Warnecke. Das Gericht habe gar nicht anders entscheiden können.
Der BGH entschied ebenso, dass die Kosten vollständig im Jahr der Entstehung auf die Mieter umgelegt werden können. Eine Verteilung auf mehrere Jahre sei nicht notwendig.
Übrigens: Dieses BGH-Urteil ist nicht das erste zum Thema - vergleiche u.a. mit Beitrag "Amtsgerichts-Urteil: Öltank-Reinigungskosten sind vom VERmieter zu tragen" vom 28.12.2007.
siehe auch für zusätzliche Informationen:![]()
ausgewählte weitere Meldungen:
| Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke |
| Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de. |
| Navigation ohne Frames: |
|