(11.7.2009)
Balkone,
Loggien und Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche in
die Wohnfläche eingerechnet werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des
Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) weist die
Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Mieter können die Miete daher nicht unter Berufung auf eine beschränkte Flächenanrechnung mindern. Eine Begrenzung war vom Gesetzgeber auch nur für die Subventionierung im öffentlichen Wohnbau vorgesehen, die sich an der Wohnfläche orientiert. "Mietvertragsparteien können folglich frei über den Umfang der Flächenanrechnung entscheiden", sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai H. Warnecke.
Ausführliche
Informationen erhalten Interessierte mit der Broschüre "Wohnflächenberechnung",
die in der 3. Auflage bei der Haus & Grund Deutschland Verlag und Service GmbH
erschienen ist (ISBN 978-3-939787-19-8). Der Bezugspreis beträgt 8,95 Euro,
inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung kann per
E-Mail an Haus und Grund Deutschland Verlag
aufgegeben werden.
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