(23.6.2009)
Die
PowerPlus Technologies GmbH hat ein umfangreiches Informationspaket zum Verkauf
von Strom aus Mini-Blockheizkraftwerken an Mieter aufgestellt. Dieses enthält
neben Musterverträgen für die einfache Abwicklung der Stromlieferung auch einen
detaillierten Leitfaden zur Vorgehensweise für den Vermieter sowie ein Infoblatt
zur Strom- und Wärmeversorgung aus kleinen KWK-Anlagen. Damit könnten
Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Eigentümergemeinschaften, aber auch einzelne
Vermieter ihren selbst erzeugten Strom rechtssicher direkt an die Mieter
verkaufen und so die Wirtschaftlichkeit ihres Mini-BHKWs noch einmal deutlich
erhöhen.
|
|
"Zusammen mit dem weiterhin verfügbaren KWK-Bonus von 5,11 ct/kWh lässt sich so ein doppelt so hoher Ertrag erzielen, wie bei der bisher üblichen Einspeisung in das öffentliche Netz gegen die gesetzlich festgelegte Vergütung", so Olaf Ortlieb, Geschäftsführer des Unternehmens aus Gera. "Damit wird unser ecopower Mini-BHKW gerade in Mehrfamilienhäusern zu einer sehr attraktiven Investition."
Bisher war der Verkauf von Mini-BHKW-Strom in Mehrfamilienhäusern mit einem hohen Aufwand hinsichtlich der vertraglichen und rechtlichen Rahmenbedingungen verbunden. Das Info-Paket des Herstellers aus Gera sorgt auf Basis der Musterverträge sowie der ausführlichen Erläuterungen für eine einfache und nachvollziehbare Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien. "Dabei haben auch die Mieter spürbare finanzielle Vorteile", erläutert Ortlieb weiter. "So kann der Vermieter den Strom deutlich günstiger anbieten als die Energieversorger. Darüber hinaus entfällt aufgrund der internen Abrechnung die Zählergrundpauschale für den Mieter ersatzlos."
Hierzu muss der Eigentümer des Mini-BHKWs lediglich einen separaten Stromliefervertrag mit dem jeweiligen Mieter abschließen. Im Gegenzug kündigt dieser seinen bestehenden Vertrag mit dem Energieversorger. Durch weitere vertragliche Beziehungen des Anlagenbetreibers, beispielsweise mit dem örtlichen Stromnetzbetreiber oder dem Gasunternehmen, ist die kontinuierliche Stromlieferung jederzeit gewährleistet. Grundsätzlich wird dabei der Strom aus dem Mini-BHKW vorrangig genutzt. Lediglich wenn die Anlage zu Wartungszwecken abgeschaltet werden muss oder nicht die gesamte Nachfrage durch die eigene Stromproduktion abgedeckt werden kann, wird bedarfsgerecht Zusatzstrom über einen Stromlieferanten aus dem öffentlichen Stromnetz bezogen.
In dieser Konstellation gibt es dann nur noch einen abrechnungsrelevanten Zählpunkt für das gesamte Objekt. Über diesen Summenzähler wird der Zusatzstrom, den das BHKW in Spitzenzeiten nicht erzeugen kann, mit dem Versorger abgerechnet. Die interne Abrechnung erfolgt über hauseigene Stromzähler für jede Wohneinheit und kann durch den Betreiber bzw. die Hausverwaltung vorgenommen werden. Wenn wenn ein einzelner Mieter von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen möchte, ist dies kein Problem. In einem solchen Fall erhält der Mieter seinen Strom einfach weiterhin wie gewohnt aus dem öffentlichen Netz.
Weitere
Informationen über Musterverträge zum erleichterten Stromverkauf in
Mehrfamilienhäusern können per
E-Mail an PowerPlus / Vaillant angefordert werden.
siehe auch für weitere Informationen:![]()
ausgewählte weitere Meldungen:
| Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke |
| Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de. |
| Navigation ohne Frames: |
|