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ARGE Baurecht: Schlüsselfertighaus wird doppelt besteuert

(14.6.2009) Grunderwerbsteuer, Baurecht, Besteuerung Fertighaus, Schlüsselfertighaus, Bauleistungen, Baukosten, Umsatzsteuer, Doppelbesteuerung, schlüsselfertige ImmobilienFür Unsicherheit unter Bauherren sorgte in der Vergangenheit immer wieder die Doppelbesteuerung bei der Grunderwerbsteuer. Allgemein galt: Keine Doppelbesteuerung! Hatte ein Bauherr auf Bauleistungen bereits Umsatzsteuer bezahlt, dann musste er auf dieselben Bauleistungen nicht noch einmal zusätzlich Grunderwerbsteuer bezahlen, erläutert Professor Hans-Benno Ulbrich, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Die einzige Ausnahme von dieser Regel ergab sich beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses. Handelte es sich beim Kauf eines Grundstücks und dem Bau eines Hauses nämlich um einen so genannten einheitlichen Vertrag, also eine Leistung aus einer Hand, dann wurde die Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis fällig. Und zwar sowohl auf das Grundstück als auch auf die Baukosten - für die obendrein Umsatzsteuer bezahlt werden musste. Lag dagegen kein einheitlicher Vertrag vor, war der Bauherr von der Doppelbesteuerung befreit. Er zahlte Grunderwerbsteuer auf den Boden und Umsatzsteuer auf die Bauleistungen.

Dies hat sich jetzt geändert, wie die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. Mitte Januar dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof entschieden (EuGH Az: C-C 156/08): Doppelte Belastung ist rechtens. "Sowohl der Kauf des Grundstücks als auch die Bauleistungen unterliegen der Steuer", erläutert der Baujurist die Begründung des Gerichts: "Eine Leistung darf demnach mehreren Steuern unterworfen werden, solange diese Steuern nicht denselben Zweck haben. Dies ist bei Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer nicht der Fall, sie sind an verschiedene Besteuerungstatbestände geknüpft."

"Für Käufer schlüsselfertiger Immobilien und Bauherren, die Grundstück und Bauleistung schlüsselfertig kaufen, heißt das in Zukunft: Besonders aufpassen! Sie müssen unter Umständen doppelt bezahlen. Und zwar auch dann, wenn sie Haus und Grundstück von zwei verschiedenen Firmen kaufen, diese Unternehmen aber wirtschaftlich miteinander in Verbindung stehen." Die ARGE Baurecht rät deshalb, in jedem Fall genau zu prüfen, ob ein Zusammenhang zwischen Bauvertrag und Grundstückskaufvertrag besteht. Ist dies der Fall, wird der Erwerb der Immobilie doppelt besteuert. Das dürfte die Kalkulation vieler Bauherren erheblich verteuern.

siehe auch für weitere Informationen:Grunderwerbsteuer, Baurecht, Besteuerung Fertighaus, Schlüsselfertighaus, Bauleistungen, Baukosten, Umsatzsteuer, Doppelbesteuerung, schlüsselfertige Immobilien

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