BAULINKS.de-Archiv

sortiert nach Datum und Thema oder eine Seite zurück
für die Twitterer unter den Lesern: tweet this bzw. follow bautweet

Privatsache: Vorsorgliche Sanierung einer asbesthaltigen Nachtstromheizung

asbesthaltige Nachtstromheizung ersetzen, neue Heizung, Asbestsanierung, Zentralheizung, asbesthaltige Nachtstromspeicherheizung, Ölzentralheizung(28.4.2009) Nachtstromheizung ersetzen, asbesthaltige Nachtstromspeicherheizung, Privatsache, neue Heizung, Sanierung, Asbestsanierung, Zentralheizung, asbesthaltige Nachtstromheizung, ÖlzentralheizungDer Staat zeigt sich häufig großzügig, wenn Bürger in ihrer Immobilie Asbestsanierungen durchführen müssen - vor allem dann, wenn von der Kunstfaser erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Hausbewohner ausgehen. Etwas anders liegt der Fall, wenn jemand rein vorsorglich einschreitet und anschließend die Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich anerkannt haben möchte. Das ließ die Steuerjustiz nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht zu (Finanzgericht des Saarlandes, Aktenzeichen 1 K 124/00).

Der Fall: Der Eigentümer eines rund 30 Jahre alten Einfamilienhauses entschloss sich, die darin befindliche, asbesthaltige Nachtstromheizung durch eine Ölzentralheizung zu ersetzen. Die insgesamt investierten rund 8.000 Euro machte er in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Schließlich werde seit langem in den Medien und durch Behörden immer wieder darauf hingewiesen, wie gefährlich Asbestprodukte für den Menschen sein können. Das zuständige Finanzamt erkannte diese Ausgabe trotzdem nicht an. Es wies darauf hin, dass die Gesundheitsgefahren in der konkreten Situation nach Einschätzung von Fachleuten relativ gering seien. Es liege außerdem nahe, dass er die Nachtstromheizung mehr aus wirtschaftlichen denn aus gesundheitlichen Gründen austauschen wollte.

Das Urteil: Nach mindestens 20 Jahren im Einsatz, so die Richter, könne man tatsächlich von einem technischen und wirtschaftlichen Verbrauch dieser Heizung sprechen. Deswegen habe man "erhebliche Bedenken", ob hier überhaupt eine außergewöhnliche Aufwendung vorliege. Über kurz oder lang wäre der Hauseigentümer nach Ansicht des Gerichts sowieso nicht darum herum gekommen, sich für eine neue Heizung zu entscheiden. Auch das Asbest-Argument überzeugte nicht: "Im Streitfall fehlt es am Nachweis, dass der Kläger die Nachtstromheizung aus unabweislichen gesundheitlichen Gründen beseitigen musste."

siehe auch für weitere Informationen:Nachtstromheizung ersetzen, asbesthaltige Nachtstromspeicherheizung, Privatsache, neue Heizung, Sanierung, Asbestsanierung, Zentralheizung, asbesthaltige Nachtstromheizung, Ölzentralheizung

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

  

Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke
 
Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de.
 
Navigation ohne Frames:

 
BauZentrale-home - ARCHmatic-WEB-Pool
Baukosten - DIN-Recherche - Energie sparen - Fördermittel
BAULINKS - AEC.WEB - GLOSSAR.de - BAUBUCH.de
Stichwortsuche - Impressum - Foren - Gästebuch
...