(21.9.2008)
"Die
Abschaffung der Eigenheimzulage hat zu einem heftigen Einbruch im Wohnungsneubau
geführt, wodurch viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Die energetische
Gebäudesanierung macht zwar Fortschritte, aber wenn das bisherige
Sanierungstempo beibehalten wird, dann brauchen wir 185 Jahre, bis unser
Wohnungsbestand komplett saniert ist." Mit diesen Worten begründete Karl-Heinz
Schneider, Vorsitzender der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, den Vorstoß des
deutschen Bau- und Ausbauhandwerks für eine Neuordnung der Wohnungsbauförderung.
Gefragt war eine Lösung, die sowohl dem Wohnungsneubau als auch der Gebäudemodernisierung Impulse bringt. Nach dem vorgeschlagenen Optionsmodell sollen die privaten Eigentümer zukünftig sowohl Eigenkapitalbeiträge als auch Tilgungsleistungen steuerlich geltend machen können. Im Gegenzug sollen diese Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum nachgelagert besteuert werden.
Prof. Dr. Ulrich van Suntum, Direktor des Instituts für Siedlungs- und Wohnwesen im Centrum für angewandte Wirtschaftsforschung, der mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt worden war, erläuterte vor der Presse in Berlin, das von ihm favorisierte Optionsmodell: "Eine grundsätzlich nachgelagerte Besteuerung von Investitionen in das selbstgenutzte Wohneigentum könnte damit wesentliche Vorzüge der Konsumgutlösung mit solchen der Investitionsgutlösung verbinden."
Konkret sieht die vorgeschlagene Lösung so aus:
Van Suntum zu den Vorteilen dieser Lösung: "Das Optionsmodell ist einfacher und umfassender als der Wohnriester und verbindet gleichzeitig die Vorteile der Konsumgutlösung und der Investitionsgutlösung. Die steuerlichen Vorteile in der Anfangsphase fließen zudem zum großen Teil direkt in reale Wohnungsinvestitionen. Dies kommt der inländischen Baukonjunktur, der Klimapolitik und dem Ziel der Energieersparnis im Immobilienbereich zugute."
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