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Abgeltungssteuer: Das müssen Immobilieneigentümer wissen

(20.9.2008) Abgeltungssteuer für Immobilien, Quellensteuer, Immobilieneigentümer, Vermietung, Abgeltungssteuer, Verpachtung, Steuersatz, zehnjährige SpekulationsfristDie Abgeltungssteuer tritt in wenigen Wochen in Kraft, doch von den neuen Regelungen sind Immobilien kaum betroffen. "Bei Eigenheimen sowie vermieteten Objekten bleibt alles beim Alten", sagt Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse. Manchmal leider auch zum Nachteil.

Bei vermieteten Häusern und Wohnungen bleibt der Gewinn aus dem Verkauf einer solchen Immobilie nach einer Frist von zehn Jahren steuerfrei. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden allerdings weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. "Da dieser meist höher als die pauschalen 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt, entpuppt sich die alte Regelung für viele hier eher als nachteilig", sagt Eric Reißig. Eigner können also nicht von der neuen Pauschalsteuer profitieren.

Und eine weitere Falle droht: Wer plant, sein Haus innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist zu veräußern und mit einem Verlust kalkuliert, sollte dies möglichst noch im Jahr 2008 durchführen. Wird die Immobilie nämlich im Jahr 2009 verkauft, so lassen die neuen Steuerregelungen kaum noch Verlustverrechnungsmöglichkeiten zu.

Bei einer selbst genutzten Immobilie gibt es künftig weiterhin keine Besteuerung irgendwelcher Erträge. Auch bei einem Verkauf entsteht keine Steuerpflicht bei durchgängiger Nutzung bzw. bei Eigennutzung im Jahr des Verkaufs und der beiden davor liegenden Jahre.

siehe auch für weitere Informationen:Abgeltungssteuer für Immobilien, Quellensteuer, Immobilieneigentümer, Vermietung, Abgeltungssteuer, Verpachtung, Steuersatz, zehnjährige Spekulationsfrist

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