BAULINKS.de-Archiv

sortiert nach Datum und Thema oder eine Seite zurück
für die Twitterer unter den Lesern: tweet this bzw. follow bautweet

Moderne Holz- und Pelletsheizungen von BImSchV-Novellierung nicht betroffen

(23.1.2008)Holzheizung, Pelletsheizung, BImSchV, Feinstaub, Staubemissionen, Heizkessel, Feinstaubbelastung, Holzöfen, Kaminofen, Holzvergaserkessel, PelletkesselNachdem das Bundesumweltministerium am 26. November 2007 bekannt gab, die Staubemissionen bei Heizkesseln im Zuge der Novellierung der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erheblich abzusenken (siehe auch Beitrag 27.11.2007), sind viele Verbraucher irritiert in Bezug auf eine mögliche Feinstaubbelastung durch die Holzheizung. Diese Verunsicherung ist laut der Initiative Holz und Pellets allerdings unbegründet. Martin Bentele, Sprecher der Initiative, weist darauf hin: "Im Gegensatz zu alten Holzöfen, die zwischen 2014 und 2024 mit Staubabscheidern im Sinne der Verordnung nachgerüstet oder stillgelegt werden müssen, benötigen moderne Holzvergaser- und Pelletkessel auch in Zukunft keine zusätzlichen Nachrüstmaßnahmen."

Pelletsheizung, BImSchV, Feinstaub, Holzheizung, Heizkessel, Feinstaubbelastung, Staubemissionen, Holzöfen, Kaminofen, Holzvergaserkessel, Pelletkessel
Bild aus dem Beitrag "Holzpellets-Kessel "Pelletti" für kleine Leistungsbereiche" vom 21.3.2005

Holzvergaser- und Pelletsheizungen sind aufgrund ihrer fortschrittlichen Verbrennungstechnologie von dem Beschluss der anstehenden Nachrüstung von Holzfeuerungsanlagen mit Staubabscheidern nicht betroffen - im Gegenteil: Bereits heute unterbieten die marktgängigen, modernen Holz- und Pelletkessel die vom Gesetzgeber für das Jahr 2015 geforderten maximalen Emissionswerte.

Moderne Holzvergaser- und Pelletsanlagen arbeiten nicht nur äußerst wirtschaftlich, sondern prinzipiell auch sehr emissionsarm und verbrennen CO2-neutral. In diesem Kontext bestätigt auch das Bundesumweltministerium, dass die erst für 2015 veranschlagten Grenzwerte bereits heute "von modernen Holzvergaser-, Pelletsheizungen und Einzelraumfeuerstätten ohne zusätzliche Staubabscheider erreicht" werden. Generell sei die erneuerbare Energiequelle Holz "aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung und Warmwasserbereitung". Das CO2-neutrale Heizen mit Holzpellets bleibt also auch im Sinne des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens eine wirtschaftlich interessante und ökologisch sinnvolle Alternative zu anderen Energieträgern.

Auch Besitzer älterer Holzfeuerstätten können nun abwägen, ob sie statt dem Nachrüstaufwand in ihren Altbestand nicht gleich auf eine effiziente und moderne Holzvergaser- oder Pelletsheizung umstellen möchten. Nach Berechnungen des Instituts für Energetik und Umwelt (IE) in Leipzig würde sich der Ausstoß von Staubemissionen aus häuslichen Feuerstätten um mehr als 50 Prozent reduzieren, wenn man alle alten Holzheizungen im Bestand durch moderne Holzvergaser- und Pelletkessel ersetzen könnte.

Damit würde auch der Besitzer eines alten Holzheizkessels auf verantwortungsvolle und umweltschonende Weise dem klimaneutralen Heizen mit dem Naturprodukt Holz verbunden bleiben.

siehe auch für weitere Informationen:Holzheizung, Pelletsheizung, BImSchV, Feinstaub, Staubemissionen, Heizkessel, Feinstaubbelastung, Holzöfen, Kaminofen, Holzvergaserkessel, Pelletkessel

ausgewählte weitere Meldungen:

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

  

Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke
 
Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de.
 
Navigation ohne Frames:

 
BauZentrale-home - ARCHmatic-WEB-Pool
Baukosten - DIN-Recherche - Energie sparen - Fördermittel
BAULINKS - AEC.WEB - GLOSSAR.de - BAUBUCH.de
Stichwortsuche - Impressum - Foren - Gästebuch
...