(28.9.2007)
Zum
1. Oktober tritt die novellierte
Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) in Kraft. Damit wird der bundesweit
einheitliche
Energieausweis verpflichtend bei Vermietung und Verkauf eingeführt. Durch
eine Übergangsfrist haben Eigentümer genug Zeit den Ausweis ausstellen zu
lassen.
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Der Energieausweis Schritt für Schritt
Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ein halbes Jahr später - ab dem 1. Januar 2009 - gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Ab dann sollen auch öffentliche Gebäude, die stark von Besuchern frequentiert werden, eine Vorbildfunktion übernehmen: Energieausweise müssen in Gebäuden mit mehr als 1000 m² Nutzfläche gut sichtbar ausgehängt werden.
Der Energieausweis hilft bei Kauf, Bau oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Mieter oder Käufer sollen einfach ablesen können, ob sie mit hohen oder niedrigen Energiekosten rechnen müssen. Das verspricht Markttransparenz und ermöglicht den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.
Verbrauchs- und Bedarfsausweis
Grundsätzlich haben Eigentümer die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten zu wählen:
"Die dena empfiehlt den Bedarfsausweis", betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. "Wer ein Auto kauft, will schließlich wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst ein Gebäude mit hohem Energiebedarf kann auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es nur wenig genutzt wird."
Egal, ob der Energieausweis auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht - er muss individuelle Modernisierungsempfehlungen enthalten. Die dena empfiehlt, dass der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern dazu vor Ort prüft - siehe auch Beitrag "dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise" 29.7.2007.
Bei Wohngebäuden, die vor 1977 gebaut, nicht grundlegend energetisch saniert wurden und weniger als fünf Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis zwingend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Wer sich jedoch bis zum 1. Oktober 2008 für einen Energieausweis entscheidet, hat noch die volle Wahlfreiheit zwischen beiden Ausweisvarianten.
Techem: große Nachfrage nach Energieausweisen
Techem verzeichnet übrigens eine große Nachfrage nach Energieausweisen, obwohl der rechtliche Rahmen erst vor wenigen Wochen festgelegt worden war. Wie der Eschborner Energiedienstleister am 12.9. mitteilte, liegen bereits 20.000 Anfragen für den Verbrauchsausweis vor, den Techem auf der Basis der Energieverbrauchswerte der letzten drei Jahre erstellt. Da es sich ausschließlich um Mehrfamilienhäuser handelt, decken diese Energieausweise bereits mehr als 260.000 Wohnungen ab. Ein großer Teil der Auftraggeber hat dabei die Möglichkeit der Online-Bestellung genutzt. Pressesprecher Stefan Lutz: "Viele Eigentümer verstehen den Energieausweis als Qualitätssiegel und wollen ihn deshalb so schnell wie möglich vorlegen." (Der Vollständigkeit halber: Techem bietet neben dem Verbrauchsausweis auch den Bedarfsausweis zusammen mit Partnerunternehmen an.)
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