(2.8.2007)
Das
Auftragsvolumen bei solarthermischen Anlagen und Biomassekesseln ist seit
Jahresbeginn stark zurückgegangen. Absatzrückgänge von 35 Prozent im
Solarbereich und sogar über 60 Prozent im Biomassebereich sind zu verzeichnen
(siehe auch "Nur
meteorologisch dunkle Wolken über der Intersolar?" vom 21.6.2007).
Um die Markteinführung dieser erneuerbaren Energie-Technologien mit all ihren
positiven Effekten für Investitionen und Arbeitsplätze in der mittelständisch
geprägten Branche und im Handwerk anzukurbeln, hat Bundesumweltminister Sigmar
Gabriel jetzt die Investitionskosten-Zuschüsse um 50 Prozent erhöht. "Ich hoffe,
dass durch die verbesserten Investitionsanreize klimaschonende Technologien im
Wärmemarkt stärker Einzug halten", so Gabriel.
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Die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm trat heute (am 2. August 2007) in Kraft. Antragsteller können ab sofort von dieser Regelung profitieren und ihre Anträge bei dem dafür zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Im Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien stehen in diesem Jahr unverändert 213 Mio. Euro zur Verfügung. Folgende Maßnahmen können als Projektförderung mit Festbeträgen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden (Basisförderung):
Die Errichtung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche:
Die
Errichtung automatisch beschickter Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung
sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung
mit einer installierten Nennwärmeleistung von 8 kW bis 100 kW:
Die Errichtung von Scheitholzvergaserkesseln mit einer installierten Nennwärmeleistung von 15 kW bis zu 30 kW. Förderfähig sind nur Anlagen mit Leistungs- und Feuerungsregelung (Temperaturfühler hinter der Verbrennungskammer und/oder Lambdasonde zur Messung des O2-Gehaltes im Abgasrohr) zur Wärmeerzeugung mit Pufferspeicher mit einem Mindestspeichervolumen von 55 l/kW und sofern im Datenblatt der Anlage nachgewiesen wird, dass der nach Nummer 8.2 genannte Emissionswert und Kesselwirkungsgrad eingehalten wird:
Auch die KfW Bankengruppe stellt innerhalb ihres Förderprogramms für erneuerbare Energien für diese Technologien einen Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zur Verfügung.
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