(28.5.2007)
Vergleichbar
der Anschnallpflicht beim Autofahren, bedarf es eigentlich keiner großen
Erklärung, warum Rauchmelder und Feuerlöscher für den Schutz von Leben und
Sachwerten sinnvoll sind. Und gemessen an den möglichen Schäden und der
allgegenwärtigen Gefahr eines Brandes ist der Aufwand für vorbeugenden und
abwehrenden Brandschutz relativ gering. Doch anders als in Gewerbebetrieben oder
öffentlichen Einrichtungen, wo behördlich darauf geachtet wird, dass gesetzliche
Vorgaben zum Brandschutz eingehalten werden, steht es jedem Wohnungs- und
Hauseigentümer frei, selbst für einen ausreichenden Brandschutz zu sorgen.
"Viele wissen gar nicht, dass sie mit wenig Aufwand viel für Ihre Sicherheit tun können", so Carsten Wege, Geschäftsführer des Bundesverbandes Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf). "Bundesweit gibt es keine einheitlichen Vorgaben, wie Brandschutz in privat genutzten Häusern und Wohnungen auszusehen hat. Deshalb appelliere ich an die Eigenverantwortung jedes Haus- und Wohnungsbesitzers, selbst aktiv zu werden - im eigenen Interesse."
Zumindest in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, sollten Rauchmelder installiert werden. Die Geräte erkennen den lebensgefährlichen Rauch und warnen mit einem schrillen Alarmsignal. Der bvbf empfiehlt zudem, in jedem Haushalt mindestens einen Feuerlöscher bereit zu halten. Denn damit lässt sich in den meisten Fällen ein entstehender Brand bereits im Keim ersticken und so eine weitere Ausbreitung des Feuers verhindern.
Tipps und Informationen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz
Der bvbf hält auf seiner Internetseite unter bvbf-brandschutz.de eine Checkliste zum aktiven Brandschutz bereit. Alle, die ihre eigenen vier Wände sicherer machen möchten, erhalten hier wichtige Tipps und Informationen über Feuerlöscher und Rauchmelder sowie Adressen qualifizierter Brandschutz-Fachbetriebe in ihrer Nähe, die bei der Auswahl passender Geräte helfen. Die Fachbetriebe stellen zudem sicher, dass eine regelmäßige sachkundige Prüfung der Geräte erfolgt, damit diese im Ernstfall auch zuverlässig funktionieren. Arbeitskosten, die bei der Instandhaltung von Feuerlöschern und anderen Brandschutzeinrichtungen anfallen, sind übrigens seit dem vergangenen Jahr steuerlich abzugsfähig.
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