(21.6.2006)
Immer
wieder passieren in Diskotheken zum Teil verheerende Unglücke durch
verschlossene Notausgänge - und zwar weltweit. Einer der Gründe: die Betreiber
haben Angst vor Zechprellern (Stichwort: "Geiz ist geil!") und können sich
zugleich nicht vorstellen, dass gerade in ihrer Hütte ein Feuer samt Panik
ausbricht. Also werden Notausgänge verrammelt und/oder Fluchwege mit
Getränkekisten versperrt. Eleganter, vorschriftsmäßiger, im Fall der Fälle
lebensrettend und für das Gewissen des Betreibers (falls vorhanden) beruhigender
sind Notausgänge, die mit einem Türwächter ausgestattet sind. Zum Thema passend
hat die Gesellschaft für Sicherheitstechnik (GfS) auf der fensterbau/frontale
einen Funktürwächter vorgestellt, der sich als eine Erweiterung bzw. Ergänzung
des seit über 10 Jahren bekannten GFS-Türwächters versteht:
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Das Prinzip des GfS-Funktürwächters:
Der Funktürwächter ist Batterie betrieben und arbeitet auch mit einem Batterie betriebenem Funksender. Die Alarmblitzleuchte hat ein 1,5 m langes 230 Volt Anschlußkabel. Es muß also nur in der Nähe der Alarmblitzleuchte eine Steckdose vorhanden sein.
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