(31.5.2006)
Ab
dem 1. September 2006 gilt das CE-Zeichen für natürliche Rauch- und
Wärmeabzugsgeräte (NRWG). Die harmonisierte Produktnorm
DIN EN 12101-2 "Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Bestimmungen für
natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte" legt Anforderungen fest und regelt die
Prüfungen von Fenstern und Dachkuppeln für die Entrauchung im Rahmen des
baulichen Brandschutzes. Neu ist, dass nicht mehr Einzelkomponenten
beispielsweise Antriebe, sondern die Funktionsweise kompletter Elemente geprüft
und bewertet werden.
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Bisher war die Seitenentrauchung über "normale" Fenster- und Öffnungselemente wenig verbreitet, und Architekten sowie Bauherren mussten sich mit Dachkuppeln und Sonderkonstruktionen abfinden, die nicht immer den Gestaltungswünschen entsprachen. Die neue Produktnorm ermöglicht nun den Einsatz üblicher Fensterkonstruktionen in Fassaden als NRWG-Elemente.
Die Produktnorm stellt an die Prüfung und Klassifizierung von NRWGs folgende Anforderungen:
Neben diesen "entrauchungsspezifischen" Anforderungen sind natürlich auch
weitere Eigenschaften wie beispielsweise
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