(23.10.2005)
Damit in Zukunft
weniger Bauherren auf Übervorteilungen hereinfallen, hat der
Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) die häufigsten
Fallstricke von Bauverträgen in einem "ABC der Gemeinheiten" für Bauherren
zusammengestellt.
Thema: Keller
Keller ist nicht gleich Keller, und es reicht nicht, im Vertrag nur lapidar auf massive Wände und Betonboden hinzuweisen. Wie bei allen Baudetails so gilt auch hier: Alles muss genau aufgelistet sein, will der Bauherr später böse Überraschungen vermeiden. Zur genauen Leistungsbeschreibung für den Keller gehören: Detaillierte Materialangaben zu den Kellerwänden, außen wie innen, zur Wärmedämmung und zur Ausführung der Lichtschächte. Ob der Keller als weiße Wanne, schwarze Wanne oder als Mischkonstruktion ausgeführt wird, das richtet sich nach den Ergebnissen des Baugrundgutachtens. Auch das muss in den Vertrag.
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