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Im Falle eines Falles: Ruhe bewahren und Feuerlöscher auf den Brandherd richten

(7.6.2005) Feuerlöscher, bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., Brandfall, Notrufnummer 112, HausratversicherungEin Brand in den eigenen vier Wänden ist für viele eine Schreckensvision. Dabei ist man den Flammen keineswegs hilflos ausgeliefert. Fast immer lassen sich Brände in ihrer Entstehungsphase mit einem Feuerlöscher erfolgreich bekämpfen. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. aufmerksam.

Brandschutz, Feuerlöscher, Brandschutz-Fachbetriebe, Brandfall, Notrufnummer 112, Hausratversicherung

Die Handhabung eines Feuerlöschers ist denkbar einfach und in wenigen Minuten für jedermann zu erlernen:

Im Brandfall kann somit jeder "erste Hilfe" leisten, größere Sachschäden verhindern oder sogar Menschenleben retten. Auch Kinder und im Haushalt lebende Senioren, so die dringende Empfehlung des Verbandes, sollten sich daher mit den wichtigsten Handgriffen vertraut machen - schließlich weiß man nie, wer sich zu einem Unglückszeitpunkt im Haus aufhält. Wie in jeder Notsituation gilt auch hier: Ruhe bewahren ist das A und O, denn hektisches Agieren verhindert überlegtes Reagieren.

In jedem Fall sollte zudem über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr rufen, um die Ursache des Brandes klären zu lassen und ein Wiederaufflammen des Brandherdes auszuschließen.

Feuerlöscher nach dem Einsatz unbedingt neu auffüllen lassen

Nach jedem Einsatz muss der Feuerlöscher unbedingt neu aufgefüllt werden - auch dann, wenn er nur teilweise entleert wurde. Die Kosten dafür übernimmt meist die Hausratversicherung. Und die Wiederauffüllung selbst übernehmen qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe, die man zum Beispiel in den "Gelben Seiten" oder im Internet unter www.bvbf-brandschutz.de findet. Diese bieten auch eine kompetente Beratung bei Neuanschaffungen sowie die regelmäßige sachkundige Prüfung der Geräte, die spätestens alle zwei Jahre durchgeführt werden sollte. Denn nur so ist gewährleistet, dass ein Feuerlöscher im Falle eines Falles auch wirklich voll funktionstüchtig ist.

siehe auch:Feuerlöscher, bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V., Brandfall, Notrufnummer 112, Hausratversicherung

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