(6.6.2005)
Bei
der aktuellen Diskussion um die vermeintlich günstigeren Preise freier Anbieter
werde eines oftmals übersehen: Als Betreiber eines eigenen Flüssiggastanks trägt
der Hausbesitzer das Haftungsrisiko und ist für alle anfallenden Kosten selbst
verantwortlich - darauf weist der Energiedienstleister Rheingas hin. Auf den
ersten Blick mag demnach das Angebot eines Freien verlockend klingen, einen
eigenen Tank zu kaufen und dann Flüssiggas zum Dumpingpreis einzufüllen, aber
das Aufstellen eines eignen Tanks ziehe allemal weitere Kosten nach sich - und
diese können teilweise erheblich sein.
|
|
Mit dem Erwerb eines eigenen Tanks wird der Käufer zum eigenverantwortlichen Betreiber eines Gefahrgutbehälters. Da dieses Risiko von der bestehenden Haftpflichtversicherung nicht automatisch abgedeckt ist, muss in vielen Fällen eine ausreichend hohe Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, damit der "Betreiber" hinsichtlich des Betriebsrisikos, das bei einem Gefahrgutbehälter grundsätzlich besteht, ausreichend gegen die Rechte Dritter versichert ist.
Der Betreiber eines Flüssiggastanks hat weitreichende Pflichten
Darüber hinaus ist der Betreiber einer Flüssiggas-Anlage auch für alle anderen Auflagen zuständig. So muss er die vom TÜV vorgeschriebenen Anlagenprüfungen, die alle zwei bzw. alle zehn Jahre vorgenommen werden, in eigener Verantwortung durchführen. Auch die Reparaturen durch Fachfirmen müssen selbst organisiert werden. Das kann ziemlich teuer werden - beispielsweise dann, wenn der Tank bei einem schwerwiegenden Defekt durch ein Spezialfahrzeug entleert werden muss.
Aber nicht nur die Aufgaben und Pflichten, die einem Eigentümer durch den Kauf eines Tanks entstehen, können für einen längerfristigen Vertrag mit einem etablierten Flüssiggasunternehmen sprechen: Kleinere Anbieter sind im Winter nicht unbedingt in der Lage, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Ein Markenanbieter wie Rheingas wiederum betont, zu jeder Zeit an jeden Ort liefern zu können, da er Lager, Füllstellen und Kesselwagen sowie eine eigene Spedition unterhalte. Um außerdem eine höchstmögliche Sicherheit im Umgang mit Flüssiggas zu garantieren, stehe zudem eine Vielzahl von sicherheitstechnisch geschulten Ingenieuren, Meistern und Monteuren zur Verfügung, die intern und extern für eine höchstmögliche Betriebssicherheit sorgen können.
Rheingas kontert in der aktuellen Diskussion (siehe Meldung "Neue Chancen für den Flüssiggas-Endverbraucher" vom 3.6.) also mit einer Art "Sorglos"-Vertrag, der zum einen die regelmäßige Wartung und Prüfung der Behälter, Leitungen und Geräte umfaßt, und zum anderen Kunden durch die Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht des Unternehmens gegen die Ansprüche Dritter absichert.
siehe auch:![]()
ausgewählte weitere Meldungen:
siehe zudem:
zurück ...
Übersicht News
...
Übersicht
Broschüren ...
| Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke |
| Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de. |
| Navigation ohne Frames: |
|