(24.4.2005)
Auf
die Uhr in der Nachbarwohnung war Verlass: Pünktlich schlug sie jede halbe
Stunde, außerdem verkündete sie ihren Besitzern mit mehreren Schlägen jeweils
die Zahl der vollen Stunden. Die Familie nebenan wollte das nicht länger
ertragen und bat den Eigentümer um Unterstützung. Der forderte mehrfach, die
Pendeluhr leiser zu stellen, und drohte andernfalls die Kündigung an. Die
Betroffenen waren nicht bereit, darauf einzugehen. Die beanstandeten Geräusche,
so ihre Argumentation, seien auch nicht lauter als die eines Fernsehers oder
Radiogeräts.
Vor Gericht sahen sich die beiden Parteien wieder. Der Prozess war ein voller Erfolg für die Liebhaber des altertümlichen Glockenschlags: Seit über 100 Jahren gehörten derartige Pendeluhren in viele Haushalte, stellte der zuständige Richter nach Information des LBS-Infodienstes Recht und Steuern fest. Deswegen bestehe kein Anlass, das jetzt zu ändern, zumal auch keine Geräuschmessungen vorlägen und damit Verstöße gegen die Lärmschutzverordnung nicht bewiesen werden könnten (Amtsgericht Spandau, Aktenzeichen 8 C 13/03).
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