Vermieter muss zumindest für einen Mindeststandard sorgen
(28.3.2005)
Wer als Mieter in einen Altbau einzieht, der kann nicht erwarten, dass ihm die
modernste Haustechnik zur Verfügung steht. Solche Wohnungen haben eben
erfahrungsgemäß ihre kleinen "Macken". Doch der Eigentümer muss wenigstens für
einen heute üblichen Mindeststandard bei der Elektrik sorgen, wie der
Bundesgerichtshof nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern
entschied.
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 281/03)
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Der Fall: Der Gebrauch elektrischer Geräte war für die Mieter einer Altbauwohnung immer ein kleines Abenteuer. Sie mussten vorher genau überlegen, was dem Stromnetz des alten Gemäuers überhaupt noch zugemutet werden konnte. In aller Regel galt: Wenn ein Großverbraucher wie Waschmaschine oder Geschirrspüler im Einsatz war, dann musste so lange auf andere elektrische Geräte verzichtet werden. Ein weiteres Problem stellte das Badezimmer dar, in dem sich gar keine Steckdose befand. Nach einiger Zeit wollten die Mieter das nicht mehr ertragen und forderten den Eigentümer zur Nachbesserung auf. Der stellte sich jedoch stur und verwies darauf, die Kläger hätten schließlich vor ihrem Einzug die Wohnung ausführlich besichtigt und sich mit deren Gesamtzustand einverstanden erklärt.
Das Urteil: "Nicht alles, was bei Neubauten und im modernen Wohnungsbau zwischenzeitlich üblich geworden ist, kann auch bei Altbauten als üblich angesehen oder zum Maßstab gemacht werden", stellten die Richter des Bundesgerichtshofes in ihrem Urteil fest. Im konkreten Fall verpflichteten sie allerdings den Eigentümer, für eine gebrauchsfähige Steckdose im Bad zu sorgen und in der Wohnung den gleichzeitigen Betrieb von mehreren elektrischen Geräten zu ermöglichen. Das könne ein Mieter "nach der allgemeinen Verkehrsanschauung" erwarten. Das Objekt erfülle derzeit den erforderlichen Mindeststandard nicht.
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