BAULINKS.de-Archiv

sortiert nach Datum und Thema oder eine Seite zurück

Keine Miete, keine Grundsteuer?

(5.2.2005)Steuerrecht, Grundsteuer, Stundung der Grundsteuer, Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Rohertrag der Immobilie, Verwaltungsgericht, Gemeinde, GemeindesteuerManchmal trifft es den Eigentümer einer Immobilie gleich doppelt: Sein Mieter oder Pächter wird zahlungsunfähig und gleichzeitig fordert die Kommune die Grundsteuer von ihm. Doch in solchen Situationen kann der Betroffene eine teilweise Stundung der Grundsteuer beantragen - und dies unter Umständen sogar gerichtlich durchsetzen. (Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Aktenzeichen 1 Q 26/01)

Der Fall: Ein Grundstückseigentümer hatte eine Gaststätte verpachtet. Doch viel Freude hatte er an dem Geschäft nicht, denn der Pächter war nach einiger Zeit nicht mehr in der Lage, seinen monatlichen Zahlungen nachzukommen. Daraufhin trat der Vermieter an seine Kommune heran und bat darum, dass ihm die Grundsteuern zumindest teilweise erlassen würden. Schließlich sei der "Rohertrag" der Immobilie erheblich gemindert. Und für diese Fälle sehe das Gesetz ein Entgegenkommen bei den Grundsteuern vor. Doch die Kommune stellte sich stur, woraufhin der Eigentümer vor dem Verwaltungsgericht klagte.

Das Urteil: Die Juristen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Saarlouis verpflichteten die Gemeinde, dem Kläger die Grundsteuer für drei Jahre teilweise zu erlassen. Es handle sich hier um einen geradezu typischen Fall für eine vom Grundstückseigentümer nicht zu vertretende Minderung des Rohertrages. Das OVG wies allerdings auch darauf hin, dass ein Betroffener zuvor nachweislich alles getan haben müsse, um die rückständige Miete einzutreiben oder die Räumung des Objekts zu betreiben.

siehe auch:Steuerrecht, Grundsteuer, Stundung der Grundsteuer, Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Rohertrag der Immobilie, Verwaltungsgericht, Gemeinde, Gemeindesteuer

siehe zudem:


zurück ...
Übersicht News ...
Übersicht Broschüren ...

  

Copyright: ARCHmatic - Alfons Oebbeke
 
Diese Baunachrichten werden mit Hilfe von so genannten Web-PlugIns realisiert. Durch die Web-PlugIns steht bauaffinen Homepage-Betreibern relevanter Content im Design ihrer eigenen Web-Site zur Verfügung - siehe http://www.webplugins.de.
 
Navigation ohne Frames:

 
BauZentrale-home - ARCHmatic-WEB-Pool
Baukosten - DIN-Recherche - Energie sparen - Fördermittel
BAULINKS - AEC.WEB - GLOSSAR.de - BAUBUCH.de
Stichwortsuche - Impressum - Foren - Gästebuch
...